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   VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346   

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VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346 (https://dejure.org/2017,33105)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17.08.2017 - B 3 K 16.346 (https://dejure.org/2017,33105)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17. August 2017 - B 3 K 16.346 (https://dejure.org/2017,33105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB IX § 85, § 91 Abs. 1, Abs. 4
    Schwerbehinderung - Rechtswidrigkeit der Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehinderung - Rechtswidrigkeit der Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung

  • rewis.io

    Schwerbehinderung - Rechtswidrigkeit der Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Es geht also lediglich darum, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.07.1992, Az. 5 C 39/90-, BVerwGE 90, 275).

    1.1.5 Ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB gegeben ist, unterliegt im Übrigen nicht der Entscheidungskompetenz des Integrationsamtes und des Verwaltungsgerichts und ist damit - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der offensichtlichen arbeitsrechtlichen Unzulässigkeit der beabsichtigten Kündigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 39/90 -, juris, Rn 30 m.w.N.) - für die dem Beklagten überantwortete Ermessensentscheidung gerade ohne Belang.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07

    Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Tatbestandsvoraussetzung für die Entscheidung des Integrationsamtes (vgl. BVerwG vom 29.08.2007 NJW 2008, 166).

    Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Entscheidung des Integrationsamtes nach den §§ 85 ff. SGB IX (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.2007 - 5 B 77.07 -, NJW 2008, 166).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist geklärt, dass § 84 Abs. 2 SGB IX die bloße Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips darstellt und ein unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement einer (außerordentlichen) Kündigung dann nicht entgegensteht, wenn keine Möglichkeit einer alternativen Weiterbeschäftigung besteht (vgl. BAG, Urt. v. 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06 -, NZA-RR 2008, 515).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Maßgeblich ist, ob sich das Verhalten des schwerbehinderten Menschen zwanglos aus der Behinderung ergibt und der Zusammenhang nicht nur ein entfernter ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 -, BVerwGE 143, 325-335, Rn. 27).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 5 B 47.13

    Verfahrensmangel; Verletzung des § 114 VwGO; Kündigung von Schwerbehinderten;

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Inwieweit das Fehlen eines Präventionsverfahrens im Rahmen der Interessenabwägung bei der Ermessensentscheidung zu Lasten des Arbeitgebers zu berücksichtigen ist, wenn bei gehöriger Durchführung eines solchen Verfahrens die Kündigung hätte vermieden werden können (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19.08.2013, 5 B 47/13, juris Rn. 12), ist aus den oben ausgeführten Gründen nicht mehr entscheidungserheblich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 246/09

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Insofern begründet auch das Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements jedenfalls keine evidente Rechtswidrigkeit der geplanten außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2011, Az. 3 L 246/09, Rn. 37, juris).
  • VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93

    Gewährung von Akteneinsicht in Personalakte des Mitbewerbers im

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Im Übrigen legte sie ihre Ansicht unter Verweis auf § 100 Abs. 2 VwGO und auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 07.10.1993 (Az. 1 TJ 1705/93) hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts dar.
  • VGH Bayern, 01.09.2008 - 12 ZB 08.1324

    SchwerbehindertenrechtZur Ermessensausübung durch das Integrationsamt

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
    Ermessensfehlerhaft ist es, wenn von einem nicht zutreffenden Sachverhalt ausgegangen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.09.2008, Az.: 12 ZB 08.1324).
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